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Lehrgang zur Erlangung einer Erlaubnis nach § 27 SprenG zum Vorderladerschießen und zum Wiederladen von Patronen
Das Mindestalter für die Teilnahme ist das vollendete 21. Lebensjahr
(Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ist eine Teilnahme mit Ausnahmegenehmigung der Behörde möglich)